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Der Kreistag Bernkastel-Wittlich ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und wird von ihnen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Kreistag besteht aus den 42 gewählten Mitgliedern und dem Landrat.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom Mai 2014 ergab sich nachfolgende Sitzverteilung:
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat bzw. nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist. Der wichtigste Ausschuss des Landkreises ist der Kreisausschuss. Er entlastet den Kreistag dadurch, dass er die ihm vom Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt und daneben die Verhandlungsgegenstände des Kreistags vorbereitet bzw. vorberät.
Dem Landrat obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Daneben handelt er aber selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten. Der Landrat ist ein unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für acht Jahre gewählter kommunaler Wahlbeamter. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, führt den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen und ist kraft Gesetzes Leiter der Kreisverwaltung.
Wichtigste Tagsordnungspunkte:
Was geschah damals eigentlich im Landkreis? Artikel aus der Eifel-Zeitung KW 06/2010
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07.03.2010 um 15.15 in Ürzig, Treffpunkt ist am Rathausplatz. Weitere Termine und Treffpunkte
14. März Gemeindehaus Lösnich
21. März Dorfplatz Rachtig
28. März Mattheiserhof Graach
Treffpunkt ist jeden Sonntag um 15 Uhr am Kloster Machern gegenüber von Zeltingen-Rachtig
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